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IPA-Mitgliedschaft Ordentliches Mitglied kann jeder
Darunter fallen nicht: Zoll und Steuerfahndung. Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Verbindungsstellenvorstand. Die Mitglieder können frei wählen welcher Verbindungsstelle sie beitreten möchten. Aufnahmeanträge erhalten Sie bei allen Vorstandsmitgliedern und Beisitzern. Polizeibedienstete im Ruhestand können die ordentliche Mitgliedschaft unter der Voraussetzung und nur so lange erwerben und beibehalten, wie eine etwaige berufliche Tätigkeit dem Zweck, den Zielen und dem Neutralitätsgebot der IPA nicht im Wege steht. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 25 Euro pro Jahr und wird jährlich von den Verbindungsstellen erhoben. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Im Beitrag ist der kostenlose Bezug der Zeitschrift der IPA Deutsche Sektion ("IPA aktuell") enthalten und der Mitgliedsausweis mit allen Vorteilen der IPA.
Jedes Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis im Scheckkartenformat und eine Auto-Vignette, die ein Jahr gültig sind.
Mit der Zusendung des Mitgliedsausweises, erhält man einen Wert-Gutschein, der bei einer Teilnahme an einem Seminars im Informatins- und Bildungszentrum Schloß Gimborn e.V. angerechnet wird.
Die vom Bundesvorstand herausgegebene Zeitschrift "IPA aktuell" erscheint 4mal jährlich und ist die offizielle Informations- und Mitteilungszeitschrift der Deutschen Sektion.
Informationsmöglichkeiten:
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